5.2.2008
Meisner und Beck legen "Hassprediger"-Streit bei
Außergerichtliche Einigung
Der Erzbischof wird laut Vereinbarung die Anwalts- und Gerichtskosten beider Parteien tragen. Beck erklärt in dem Vergleichstext: "Ich halte meine inhaltliche Kritik an der Predigt von Kardinal Erzbischof Meisner aufrecht.
Ich werde den Begriff 'Hassprediger' in diesem Zusammenhang aber nicht mehr benutzen."
Schwaderlapp betonte, mit der Erwirkung der Einstweiligen Verfügung habe das Erzbistum damals die Verkündigung eines katholischen Bischofs "vor persönlichen und beleidigenden Angriffen" schützen wollen. Da Beck nach öffentlicher Kritik bereits in einer Pressemitteilung und in einer mündlichen Verhandlung erklärt habe, den Erzbischof «nicht in die Nähe von Terroristen oder Selbstmordattentätern» rücken zu wollen, habe man sich zum Vergleich entschlossen.
Das vordringliche Interesse des Erzbistums sei von Anfang an gewesen, "den Sachverhalt umgehend zu klären und nicht in langwierige Gerichtsverfahren einzutreten", hob der Generalvikar hervor. Die Freiheit der Verkündigung der
Glaubens- und Sittenlehre der Kirche werde durch den Vergleich nicht berührt.
Ursache des Streits war die Aussage Becks, Meisner habe sich in einer Predigt über den Sittenverfall in Europa im Oktober als "selbstgerechter Hassprediger" betätigt. Dagegen hatte der Kardinal beim Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung erwirkt. Beck legte darauf Klage ein und machte geltend, im konkreten Kontext sei diese Äußerung «keine Beleidigung» gewesen. Vor dem jetzt getroffenen Vergleich hatte es Ende Januar eine mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Berlin gegeben.
( kna )