29.1.2008
Streit zwischen Volker Beck und Kardinal Meisner noch ohne Ergebnis
Kein Vergleich
Becks sogenannte Feststellungsklage richtet sich gegen eine Einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln, mit der ihm untersagt wird, Meisner weiter als "selbstgerechten Hassprediger" zu bezeichnen. Beck will zwar nach eigenem Bekunden diesen Begriff nicht mehr mit Blick auf den Kardinal verwenden, aber einen "Maulkorb" durch die Verfügung nicht hinnehmen. Inhaltlich bleibe er bei seiner Kritik an Meisners Aussagen etwa über Homosexuelle. Der Anwalt des Kölner Erzbischofs beantragte die Abweisung der Klage. Vor dem Landgericht Köln steht am 2. April die Hauptsacheverhandlung zu der Unterlassungsklage Meisners an.