29.1.2008
Kein Vergleich
Streit zwischen Volker Beck und Kardinal Meisner noch ohne Ergebnis
Im Rechtsstreit um die „Hassprediger“-Äußerung des Grünen-Politikers Volker Beck in Bezug auf den Kölner Kardinal Joachim Meisner gibt es noch keine Entscheidung. Vor dem Landgericht Berlin kam am Dienstag in der mündlichen Verhandlung auch kein Vergleich zustande. Beide Seiten wollen sich jedoch bis zur Verkündung einer Entscheidung des Gerichts im Februar weiter um eine Einigung bemühen.
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Becks sogenannte Feststellungsklage richtet sich gegen eine Einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln, mit der ihm untersagt wird, Meisner weiter als „selbstgerechten Hassprediger“ zu bezeichnen. Beck will zwar nach eigenem Bekunden diesen Begriff nicht mehr mit Blick auf den Kardinal verwenden, aber einen „Maulkorb“ durch die Verfügung nicht hinnehmen. Inhaltlich bleibe er bei seiner Kritik an Meisners Aussagen etwa über Homosexuelle. Der Anwalt des Kölner Erzbischofs beantragte die Abweisung der Klage. Vor dem Landgericht Köln steht am 2. April die Hauptsacheverhandlung zu der Unterlassungsklage Meisners an.