15.10.2007
Menschenrechtsexperte: Öffentliche Präsenz des Islam akzeptieren
Islam muss sichtbar sein dürfen
"Dass sich religiöse Überzeugungen und religiöses Leben auch öffentlich sichtbar darstellen können, ist vielmehr Bestandteil der verfassungsrechtlich und völkerrechtlich verbürgten Religionsfreiheit." So könne ein freiheitlicher Rechtsstaat keine Kleiderordnung vorschreiben, folgert Bielefeldt. Auch der Bau repräsentativer Moscheen, der an verschiedenen Orten in der Bundesrepublik umstritten ist, finde Rückhalt in der Religionsfreiheit.
Islamischer Religionsunterricht
Der Institutsleiter spricht sich weiter für islamischen Religionsunterricht aus. Für die Integration der muslimischen Minderheit habe die Einführung von Islamunterricht als ordentliches Lehrfach einen hohen Stellenwert. Denn die langfristige Entwicklung des Islam hänge entscheidend davon ab, wie die islamischen Lehren und Traditionen weitergegeben werden, argumentiert Bielefeldt. Von muslimischen Eltern und Islamverbänden werde ein solches Unterrichtsfach in deutscher Sprache befürwortet.
Den Islamunterricht sieht Bielefeldt als ein Testfeld dafür, ob es gelingen könne, die Kooperationsstrukturen zwischen Staat und Kirchen zu öffnen und "dem Islam als einer mittlerweile hierzulande heimisch gewordenen Religion angemessenen Raum zu geben". In seinem Beitrag zum "Islambild in Deutschland" nimmt Bielefeldt auch Bezug auf das Islampapier der evangelischen Kirche. Das vor einem Jahr veröffentlichte Dokument "Klarheit und gute Nachbarschaft" führt er als Beispiel dafür an, dass in offiziellen Äußerungen christlicher Kirchen "islamkritische Positionierungen neuerdings schärfer als zuvor" vorkämen.