12.9.2007
Deutsche Bischöfe wollen einheitliche Regelung zur alten Messe - Ritus ab Freitag wieder erlaubt
Noch viele offene Fragen
Für Deutschland jedenfalls ist noch ungewiss, wie die konkrete Umsetzung der päpstlichen Anordnung von Freitag an aussieht.
Bisher hat nur der Augsburger Bischof Walter Mixa für sein Bistum Ausführungsbestimmungen zum Motu Proprio erlassen - und damit dokumentiert, dass es jedenfalls nach seiner Auffassung solcher Konkretionen bedarf. Ähnlich sehen es die anderen Bischöfe, die sich erstmals bei der jüngsten Sitzung des Ständigen Rats der Deutschen Bischofskonferenz Ende August in Würzburg über die aufgeworfenen Fragen austauschten. Beschlüsse wurden dabei noch nicht gefasst. Dies soll der Vollversammlung vorbehalten bleiben, die vom 24. bis 27. September in Fulda tagt - und damit erst nach dem Stichtag.
Der stellvertretende Vorsitzende der Bischofskonferenz, der Aachener Bischof Heinrich Mussinghoff, ließ nach dem Treffen in Würzburg durchblicken, dass die Bischöfe ein einheitliches Vorgehen anstreben. Einvernehmen herrsche etwa darüber, dass die lateinische Messe nur von Priestern gelesen werden solle, "die voll und ganz hinter dem Zweiten Vatikanischen Konzil stehen". Zu regeln sei unter anderem die Leseordnung der alten Messe. Sie enthalte bedauerlicherweise weniger Texte aus dem Alten Testament als die neue, so Mussinghoff. Geklärt werden müsse auch, wie der alte Ritus künftig in die Priesterausbildung einbezogen wird. Zu den Voraussetzungen gehörten etwa ausreichende Lateinkenntnisse.
Regelungsbedarf besteht nicht zuletzt bei der Frage nach dem Wortlaut der umstrittenen Karfreitagsfürbitte für eine Bekehrung der Juden. Zunächst hatte es so ausgesehen, als sei diese Frage gegenstandslos, weil das Motu Proprio Gemeindegottesdienste im alten Ritus vom Gründonnerstagabend bis zum Ostersonntag ("Triduum sacrum") generell ausschließt. Gruppen, die stets die alte Liturgie feiern, sind aber von dieser Regelung ausgenommen.
Hinzu kommt laut Mussinghoff ein praktisches Problem: In den meisten Gemeinden fehlten mittlerweile die Messbücher von 1962.
Eine weitere Frage von praktischer Relevanz ist die nach der angemessenen Größe einer "Gruppe von Gläubigen, die der früheren Liturgie anhängen", die eine Feier im alten Ritus verlangen darf.
Das Motu Proprio lässt das offen. Der Augsburger Bischof Mixa legte in seinen Ende Juli veröffentlichten Ausführungsbestimmungen die Mindestgröße auf 25 Personen fest.
Ein Aufschrei unter den Anhängern des tridentinischen Ritus, die mit Anzeigen unter anderem in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" zur Gruppenbildung aufriefen, war die Folge. Daraufhin relativierte Mixa die Zahl als "Richtgröße", die auch unterschritten werden dürfe.
Glaubt man der hinter der Anzeigenkampagne stehenden Initiative "Pro Sancta Ecclesia", so ist der Rücklauf enorm. In gut einem Dutzend Städten oder Regionen sei eine solche "ungefähre Gruppengröße" bereits jetzt gegeben oder sogar "weit überschritten". Eine Bestätigung dieser Angaben durch die Bistümer gibt es freilich nicht. Vor einem Jahr hatte die Bischofskonferenz nach einer internen Erhebung erklärt, ein wachsendes Interesse an der alten Messe könne nicht festgestellt werden. In dem von der Bischofskonferenz getragenen Deutschen Liturgischen Institut in Trier ist derzeit nur zu erfahren, dass es keinerlei "belastbaren Zahlen" gebe. Gleiches gelte für die Zahl der Priester, die geeignet und willens seien, die Messe im alten Ritus zu zelebrieren.
Mussinghoff jedenfalls rechnet nicht mit einem steigenden Interesse an der alten Messe. Im Bistum Aachen könnten Gläubige keinen Rechtsanspruch auf eine solche Feier gegenüber ihrem Pfarrer erheben, betonte er. Das gehe schon aus praktischen Gründen nicht. Wenn ein Pfarrer für sechs Gemeinden zuständig sei und in einer Kirche nur jeden zweiten Sonntag Eucharistie feiern könne, müsse das eine Messe für alle sein, betonte Mussinghoff.
Auch andere Diözesen sind zurückhaltend. Auf der Homepage des Erzbistums Berlin heißt es lapidar: "So bleibt es zunächst dabei, dass in den Pfarrgemeinden die sog. 'außerordentliche Form' des römischen Ritus derzeit keine Anwendung findet."
Tridentinische Messe - was ist das?
Als tridentinische Messe bezeichnet man den lateinischsprachigen Gottesdienst im alten Ritus, wie er nach dem Konzil von Trient(1545-1563) für die katholische Kirche weltweit vorgeschrieben war. Diese Messbücher wurden erst nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965) schrittweise durch eine erneuerte Liturgie ersetzt, die in der Regel in der jeweiligen Landessprache gefeiert wird. Latein blieb aber weiterhin erlaubt.
Gegen diese Liturgiereform wandten sich die Traditionalisten um den französischen Erzbischof Marcel Lefebvre (1905-1991). Sie hielten die Einführung der Landessprache und die stärkere Einbeziehung der Gemeinde in die Messfeier für verfehlt. Um ihnen entgegenzukommen, gestattete Papst Johannes Paul II. 1984 die Verwendung der alten, tridentinischen Messe nach dem letzten vorkonziliaren Messbuch von 1962 unter strengen Auflagen. Dennoch überwarfen sich Lefebvre und seine engsten Anhänger mit dem Vatikan.
Papst Benedikt XVI. erlaubte in einem Anfang Juli veröffentlichten Apostolischen Schreiben, dass künftig wieder öfter Gottesdienste in der Kirchensprache Latein nach dem tridentinischen Ritus von 1962 gefeiert werden dürfen. Er benannte eine Reihe von Vorgaben, um diese Feiern in die Einheit der Kirche und die Diözesen einzubinden.
( Norbert Zonker / kna )